Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Regelungsbereich, Einbeziehung, Nebenabreden, Formerfordernisse

1.1 Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie gelten auch ohne erneuten ausdrücklichen Hinweis für alle künftigen Angebote, Lieferungen und Leistungen.

1.2 Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen der Kundschaft, das Geschäft ausführen. Entgegenstehende Bedingungen der Kundschaft sind nur gültig, wenn wir schriftlich ihrer Geltung zustimmen. Dem formularmäßigen Hinweis auf eigene Bedingungen widersprechen wir hiermit ausdrücklich.

1.3 Mündliche Nebenabreden bestehen bei Vertragsabschluss nicht.

1.4 Zukünftige Abreden bedürfen für ihre Wirksamkeit immer der Schriftform. Dies gilt auch für die Vereinbarung oder den Verzicht auf die hier bestimmte Schriftform. Die Kundschaft hat dafür Sorge zu tragen, dass die von ihr / ihm angegebenen Kommunikationswege wie Adresse und E-Mail erreichbar sind.

2. Geschäftspartner, Vertragspartnerschaft, Registrierung aus dem Gesundheitsmarkt

2.1 Wir verkaufen ausschließlich an Unternehmen, öffentliche und medizinische Einrichtungen, wie zum Beispiel Kliniken, Apotheken, Zahnarztpraxen, MVZ (medizinisches Versorgungszentrum) und Zahnlabore für berufliche bzw. gewerbliche Zwecke. Aufnahme der Belieferung können weitere Unterlagen, wie zum Beispiel Gewerbenachweis oder Approbation als Nachweis angefordert werden. Gleichzeitig können wir eine eine Bonitäts- und Identitätsprüfung durchführen. Siehe hierzu auch Punkt 15.3.

2.2 Die Kundschaft ist bei der Online Registrierung verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben zu machen.

2.3 Wir sind berechtigt eine Registrierung bzw. die Kundenbeziehung aus Mangel an Nachweisen oder nicht wahrheitsgemäßen Angaben (Verdacht auf Täuschung) sofort zu beenden und behalten uns in besonderen Fällen eine weitere rechtliche Verfolgung vor.

3. Angebot, Vertragsschluss, Bindungsfrist, Beschaffenheit der Leistung

3.1 Die Bestellung der Kundschaft stellt ein Angebot zum Vertragsschluss dar. Der Vertrag kommt zustande durch die Bestellung der Kundschaft einerseits und die Annahme dieser Bestellung durch uns oder deren Ausführung andererseits.

3.2 Die Beschaffenheit der von uns zu erbringenden Leistung richtet sich ausschließlich nach den schriftlichen vertraglichen Bestelldokumenten. Abbildungen, Beschreibungen und Maß- bzw. Mengenangaben im Online-Shop und Online Vermittlungs-Plattformen sind nicht verbindlich und haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Änderungen in Ausführungen und Material bleibt vorbehalten, soweit dies der Kundschaft zumutbar ist.

4. Preise, Versandkosten, Bestellmengen, Mindestbestellwert

4.1 Alle angegebene Preise sind freibleibende Preise in Euro und enthalten keine Mehrwertsteuer (Netto-Preise). Die gesetzliche Mehrwertsteuer am Tag der Lieferung muss den angegebenen Preisen immer hinzugerechnet werden. Wir behalten uns Preisanpassungen jederzeit vor.

4.2 Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

4.3 Kosten für Verpackung und Transport sind in den angegebenen Nettopreisen nicht enthalten. Für Aufträge mit einem Bestellwert bis € 150,00 berechnen wir Porto, Verpackungs- und Versandkosten von € 6,90. Bei Sonderbestellungen, Einrichtungsgegenständen / Investitionsgüterbestellungen und Gipslieferungen werden die Versandkosten nach Aufwand berechnet und können dadurch höher als € 6,90 sein.

4.4 Gesetzliche Bestimmungen (§1a AM-HandelsV und GDP) verpflichten alle Beteiligten in der Lieferkette zu einem dokumentiert temperaturstabilen Transport für besondere Artikel. Die zusätzlichen Kosten für diese Spezialdienstleistung stellen wir bei den entsprechenden Artikeln mit € 2,90 pro Lieferung in Rechnung.

4.5 Der Mindestbestellwert beträgt € 75,00. Bestellungen unter diesem Betrag können mit einem Mindermengenzuschlag von € 6,90 berechnet werden.

4.6 Bitte beachten Sie unsere aktuellen Versandkosten-Hinweise im Shop unter dem Menü-Punkt „unsere Versandkosten“.

5. Warenrückgabe, Beschaffungsartikel, Arzneimittel, Fristen, Gebühren

Bitte beachten Sie unsere aktuellen Warenrückgabe-Bedingungen im Shop unter dem Menü-Punkt „Warenrücksendung“.

5.1 Für Rückgaben sind die Formulare auf unserer Homepage zu nutzen und vollständig ausgefüllt mit der Rückgabe einzusenden. Bitte beachten Sie, dass bei Produktbeschwerden eine Kontaktaufnahme vor der Rücksendung erforderlich ist. Darüber hinaus ist zum Schutz unserer Mitarbeiter bei bestimmten Rückgaben eine Dekontaminationserklärung erforderlich.

5.2 Wir sind berechtigt, bei fehlenden Unterlagen oder unvollständig ausgefüllten Formularen die Bearbeitung der Rückgabe oder dessen Anfrage abzulehnen.

5.3 Beschaffungsartikel (Artikel, die nicht zu unserem Lagersortiment gehören und extra für Sie bestellt wurden) sind von der Rückgabe ausgeschlossen.

5.4 Arzneimittel sind generell von der Rückgabe ausgeschlossen und müssen entsorgt werden.

5.5 Für sonstige Verbrauchsmaterialien wird ein vertragliches Rückgaberecht eingeräumt. Der Kundschaft kann unter Angabe des Rückgabegrundes die Ware innerhalb von 14 Tagen an uns zurücksenden. Hierzu muss die Ware ungenutzt, vollständig und originalverpackt sein. Die Rücksendung erfolgt auf Kosten und Gefahr der Kundschaft.

Bei Rückgaben berechnen wir auf Verbrauchsmaterialien 3 % und auf Geräte, Einrichtungsgegenstände oder Ersatzteile 10 % des Nettowarenwertes als Bearbeitungsgebühr mindestens jedoch € 1,80 je Einzelprodukt.

5.6 Verwenden Sie für Ihre Rücksendung immer einen stabilen Umkarton. Originalverpackungen dürfen nicht als Versandkarton benutzt werden. Bitte kein Versand in Briefumschlägen - diese können aufreißen und die Ware kann beschädigt werden oder verloren gehen.

5.7 Bitte fügen Sie immer eine Kopie des Lieferscheins oder der Rechnung bei. Es ist das Verfahren im Online-Shop unter „Warenrücksendung“ zu beachten.

5.8 Bitte ausreichend frankieren. Unfreie oder unzureichend frankierte Sendungen können nicht angenommen werden.

5.9 Wir holen gerne Ihre Rücksendung gegen eine Gebühr von € 8,50 je Paket ab. Die Rücksendung erfolgt auf Kosten und Gefahr der Kundschaft.

5.10 Im Übrigen besteht kein vertragliches Recht zur Rückgabe bestellter Ware.

6. Zahlung, Vorausleistungspflicht, Verzugsfolgen, Mahnkosten

6.1 Sämtliche in Rechnung gestellten Beträge werden unmittelbar mit Rechnungseingang bei der Kundschaft zur Zahlung ohne Abzug fällig. Rechnungen werden am gleichen Tag der Auslieferung automatisch gestellt. Ausschließlich für Aufträge im Shop gibt es die Option „Monatsrechnung“; diese kann in Verbindung mit einer SEPA-Bankeinzugsermächtigung mit gültiger Bankverbindung in Deutschland unter „Mein Konto“/Zahlungsarten im Shop aktiviert werden. In der Monatsrechnung werden die bestellten und gelieferten Artikel eines Monats berücksichtigt. Die Monatsrechnung wird am letzten Tag des Monats als Rechnung erstellt und ist sofort fällig.

6.2 Bei Bestellungen mit einem Bestellwert von über € 20.000,00 ist die Kundschaft zur Vorauszahlung des Rechnungsbetrages verpflichtet. Das Gleiche gilt, wenn eine wesentliche Verschlechterung der Bonität oder der Vermögensverhältnisse der Kundschaft eintritt. Kommt die Kundschaft seiner Vorauszahlungspflicht nicht nach, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

6.3 Bei Zahlungsverzug werden ab dem Tag der Fälligkeit Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz jährlich fällig. Für jede Mahnung werden Bearbeitungs- und Verwaltungsgebühren in Höhe von € 12,50 berechnet. Nach der 3. Zahlungserinnerung/Mahnung werden die offenen Rechnungen durch ein von uns beauftragtes Inkassounternehmen oder Rechtsanwalt eingefordert.

6.4 Wir behalten uns vor bei Vorgängen im Mahnverfahren eine Meldung zur Eintragung in der Schufa oder einem vergleichsweisen Bonitätsportal vorzunehmen.

7. Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht, Abtretungsverbot

7.1 Die Kundschaft ist nicht berechtigt, mit eigenen Ansprüchen gegen unsere Zahlungsansprüche aufzurechnen, es sei denn, die Forderungen der Kundschaft sind unstreitig, entscheidungsreif oder rechtskräftig festgestellt.

7.2 Die Kundschaft ist nicht berechtigt, unseren Zahlungsansprüchen Rechte auf Zurückbehaltung – auch aus Mängelrügen – entgegenzuhalten, es sei denn, sie resultieren aus demselben Vertragsverhältnis.

7.3 Die Kundschaft ist nicht zur Abtretung seiner Ansprüche gegen uns an Dritte befugt.

8. Erfüllungsort, Leistungs- und Lieferungspflicht, Gefahrübergang, Teilleistungen, Lieferfristen

8.1 Als Erfüllungsort für alle beiderseitigen Leistungen aus dem Vertrag wird der Firmensitz von Kleiser Medical GmbH, Deutschland, vereinbart.

8.2 Wünscht die Kundschaft die Versendung der bestellten Waren, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs auf die Kundschaft über, sobald wir die Ware, an die von uns zur Versendung bestimmte Personen übergeben haben. Die Lieferung erfolgt unversichert.

8.3 Teillieferungen sind zulässig, soweit nicht die Kundschaft erkennbar kein Interesse an ihnen hat oder diese erkennbar nicht zumutbar sind. Machen wir von diesem Recht Gebrauch, werden Verpackungs- und Versandkosten nur einmalig erhoben.

8.4 Mitgeteilte Lieferfristen sind unverbindlich; ihre Einhaltung wird nicht gewährleistet. Hängt die Liefermöglichkeit von der Belieferung durch einen Vorlieferanten ab und scheitert diese Belieferung aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, so sind wir vom Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Der Kundschaft steht ein Schadensersatz aus diesem Grunde dann nicht zu.

8.5 Rückstandslieferungen sind Lieferungen, die zeitlich verzögert stattfinden, weil die Lieferfähigkeit zum Zeitpunkt der Bestellung nicht gegeben war. Diese werden auf den Lieferscheinen zu dem Artikel ausgewiesen. Sobald die Bestellungen der Kundschaft wieder lieferfähig sind, liefern automatisch zu dem dann gültigen Preisen am Tag der Lieferung aus.

8.6 Die Kundschaft muss die Rückstandslieferungen aktiv und schriftlich abbestellen. Die Kundschaft erhält regelmäßig einen aktuellen Stand der Rückstände per Mail.

9. Eigentumsvorbehalt

9.1 Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren (Vorbehaltsware) bis zur vollständigen Erfüllung aller aus dem jeweiligen Geschäft resultierenden Forderungen einschließlich Nebenforderungen und aller uns bis zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bereits gegen die Kundschaft zustehende Forderungen vor.

9.2 Wird die Vorbehaltsware von der Kundschaft verarbeitet, so erfolgt die Verarbeitung für uns als Hersteller, ohne uns weitergehend zu verpflichten. Uns steht auch weiterhin das Eigentum an der verarbeiteten Sache oder an einer durch die Verarbeitung neu hergestellten Sache zu. Sofern durch die Verarbeitung unter Einbeziehung von Eigentum anderer Lieferanten eine neue Sache geschaffen wird, erlangen wir Miteigentum an der neu geschaffenen Sache im Verhältnis des Werts unseres Vorbehaltseigentums (Faktura-Endbetrag einschließlich Mehrwertsteuer) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für den Fall, dass kein solcher automatischer Eigentumserwerb bei uns eintreten sollte, überträgt die Kundschaft bereits jetzt sein künftiges Eigentum oder – im oben genannten Verhältnis – Miteigentum an der neu geschaffenen Sache zur Sicherheit an uns.

9.3 Wird die Vorbehaltsware mit anderen Sachen zu einer einheitlichen Sache verbunden oder untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware (Faktura-Endbetrag einschließlich Mehrwertsteuer) zu den anderen verbundenen oder untrennbar vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verbindung oder der Vermischung. Erfolgt die Verbindung oder Vermischung in der Weise, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass die Kundschaft uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Die Kundschaft verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns.

9.4 Die Kundschaft ist berechtigt, unsere Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Im Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt die Kundschaft bereits jetzt sicherungshalber der hieraus entstehenden Forderung gegen die Erwerberin / den Erwerber – bei Miteigentum an der Vorbehaltsware anteilig entsprechend dem Miteigentumsanteil – an uns ab. Gleiches gilt für sonstige Forderungen, die an die Stelle der Vorbehaltsware treten oder sonst hinsichtlich der Vorbehaltsware entstehen, wie z. B. Versicherungsansprüche oder Ansprüche aus unerlaubter Handlung bei Verlust oder Zerstörung. Wir ermächtigen die Kundschaft widerruflich, die uns abgetretenen Forderungen in eigenem Namen für unsere Rechnung einzuziehen. Wir dürfen diese Einzugsermächtigung widerrufen, wenn die Kundschaft seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nicht nachkommt, in Zahlungsverzug gerät oder ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt wird oder Zahlungseinstellung vorliegt. Liegt eine dieser Voraussetzungen vor, so können wir auch verlangen, dass die Kundschaft uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und der Dritten / dem Dritten die Abtretung mitteilt.

9.5 Bei Nichteinhaltung eines vereinbarten Zahlungsziels sowie bei Wechsel und Scheckprotesten oder bei Insolvenz sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware heraus zu verlangen, wobei insoweit entstehende Kosten zu Lasten der Kundschaft gehen. Das Herausgabeverlangen ist nur dann ein Vertragsrücktritt, wenn dies von uns ausdrücklich erklärt wird. Auf unser Verlangen ist die Kundschaft ohne Einschränkung verpflichtet, uns die zur außergerichtlichen und gerichtlichen Geltendmachung der Forderung erforderlichen Auskünfte zu erteilen und schriftliche Unterlagen sowie Informationen unverzüglich zur Verfügung zu stellen.

9.6 Übersteigt der Wert der uns gegebenen Sicherungen unsere Forderung um mehr als 10 %, so sind wir auf Verlangen der Kundschaft verpflichtet, diese Sicherheiten insoweit nach unserer Wahl freizugeben.

9.7 Sofern Dritte auf das Vorbehaltseigentum zugreifen (z. B. bei Pfändungen) oder die Insolvenz der Kundschaft droht, hat die Bestellerin / der Besteller uns hierüber unverzüglich zu informieren, um uns die Durchsetzung der Eigentumsrechte zu ermöglichen.

10. Untersuchungs- und Rügepflicht

10.1 Mängelrechte der Kundschaft setzen voraus, dass dieser seine nach §377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Die Kundschaft hat die Ware unverzüglich nach der Ablieferung, sobald dies nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang tunlich ist, zu untersuchen, und, wenn sich ein Mangel zeigt, uns unverzüglich Anzeige zu machen. Unterlässt die Kundschaft die Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich später ein solcher Mangel, muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung gemacht werden; anderenfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt. Zur Erhaltung der Rechte genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige. Haben wir einen Mangel arglistig verschwiegen, können wir uns nicht auf die vorstehenden Regelungen berufen.

11. Herausgabeverlangen, Rücknahmeberechtigung

11.1 Wir sind berechtigt, vom Vertrag nach angemessener Fristsetzung zurückzutreten und die Herausgabe der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware zu verlangen, sofern die Kundschaft mit der Bezahlung des Kaufpreises oder bei vereinbarten Ratenzahlungen mit zumindest zwei Raten in Zahlungsverzug ist oder die Kundschaft schuldhaft gegen die ihm obliegenden Verpflichtungen gemäß Ziffer 9 verstoßen hat.

12. Mängelhaftung, Rechte des Bestellers, Verjährung

12.1 In allen anderen Fällen gelten die gesetzlichen Mängelrechte mit nachfolgenden Modifikationen gemäß Ziffern 12.3 bis 12.8 und Ziffer 13.

12.2 Für gelieferte Ware übernehmen wir die Gewähr, dass sie frei von Sach- und Rechtsmängeln sind.

12.3 Für gelieferte Software übernehmen wir die Gewähr, dass die erstellte Software die vereinbarte Beschaffenheit hat und nicht mit Mängeln behaftet ist, die die Eignung für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung wesentlich beeinträchtigen. Der Kundschaft ist bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, ein von Fehlern vollkommen freies Programm zu erstellen. Sämtliche Mängelansprüche erlöschen, wenn die Kundschaft oder Dritte Eingriffe in die Software vornehmen.

12.4 Sofern die Kundschaft Mängelrechte gegen den Hersteller der von uns gelieferten Ware geltend macht, werden wir die Kundschaft nach eigenem Ermessen hierbei unterstützen und ggf. gegen den Hersteller bestehende Rechte abtreten.

12.5 Im Falle einer mangelhaften Herstellung und Lieferung von Waren (13.4) oder Software (13.5) sind wir nach unserer Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache verpflichtet. Wir sind zur Durchführung von zwei Nacherfüllungsversuchen berechtigt. Nach zwei erfolglosen Nachbesserungsversuchen kann die Kundschaft nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten oder die angemessene Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen.

12.6 Tritt die Kundschaft vom Vertrag zurück, muss die Kundschaft uns die gelieferte Ware unverzüglich übersenden und angemessenen Wertersatz für gezogene Nutzungen leisten. Es wird davon ausgegangen, dass pro Nutzungsmonat ein Anteil in Höhe von 2/60 des Nettokaufpreises als Nutzungsersatz geschuldet wird. Der Kundschaft bleibt der Nachweis eines geringeren Nutzungsersatzes gestattet.

12.7 Mängelrechte bestehen nicht, wenn Mängel oder Schäden auf betriebsbedingte Abnutzung oder üblichen Verschleiß, sowie auf unsachgemäßen Gebrauch, Bedienungsfehlern oder einem fahrlässigen Umgang der Kundschaft mit dem Produkt zurückzuführen sind. Mehr- oder Minderlieferungen in einer Größenordnung von +/- 5 % stellen keinen Mangel dar.

12.8 Zur Selbstvornahme einer Mangelbeseitigung ist die Kundschaft nur nach erfolglosem Ablauf einer uns gesetzten angemessenen Mangelbeseitigungsfrist oder unserer schriftlichen Zustimmung berechtigt. Bei Mangelbeseitigungsversuchen der Kundschaft, die ohne Vorliegen der in Satz 1 genannten Voraussetzungen vorgenommen werden, besteht kein Mängelrecht. Unberührt bleibt unser Recht zur Durchführung von zwei Nachbesserungsversuchen.

12.9 Sämtliche aus einer mangelhaften Leistung resultierende Mängelrechte der Kundschaft verjähren nach 12 Monaten. Der Beginn der Verjährung richtet sich nach den gesetzlichen Regeln.

13. Weitere Haftung, Haftungsbeschränkung

13.1 Wir haften in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.

13.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Eine wesentliche Vertragspflicht liegt vor, wenn mit deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet oder die Bestellerin / der Besteller auf die Einhaltung der Pflicht vertraut hat und vertrauen durfte.

13.3 Im Übrigen haften wir für die leicht fahrlässige Verletzung von Vertragspflichten nicht.

13.4 Die Haftung für einen Datenverlust ist auf den typischen Wiederherstellungswert beschränkt, der bei regelmäßiger angemessener Anfertigung von Sicherungskopien der gesamten Daten, Strukturen und Programme eingetreten wäre. In den Fällen, in denen unsere Haftung als Folge von Mängeln an von Drittlieferanten bezogene Materialien entsteht, ist die Kundschaft zunächst darauf verwiesen, unsere an ihn abgetretenen Ansprüche gegen den Drittlieferanten ggf. auch gerichtlich durchzusetzen. Bleibt die Durchsetzung erfolglos, haften wir nach Maßgabe der vorstehenden Absätze.

13.5 Die in Ziffer 13.1 bis 13.4 enthaltenen Regelungen gelten auch für das Verschulden und die Haftung unserer Erfüllungsgehilfinnen/-en und Vertreter/-innen.

13.6 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Fälle der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie für Abweichungen von gewährten Garantien und für arglistig verschwiegene Mängel. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenfalls unberührt.

14. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Gültigkeitsklausel

14.1 Die Vertragspartner vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis, gegenwärtig sowie auch zukünftiger Nacherfüllung des Vertrages, die Anwendung deutschen Rechts unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

14.2 Als Gerichtsstand wird das für den Erfüllungsort zuständige Gericht vereinbart, wenn die Bestellerin / der Besteller zu den Kaufleuten im Sinne des HGB gehört, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat. Darüber hinaus sind wir auch berechtigt, die Bestellerin / den Besteller an seinem allgemeinen Gerichtsstand in Anspruch zu nehmen.

14.3 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit der Kundschaft unter Einbeziehung dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder enthält der Vertrag Lücken wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Folgt die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen aus anderen Gründen als solchen des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, verpflichten sich die Vertragspartner, eine Regelung zu treffen, die der unwirksamen Regelung nach ihrem Sinn und Zweck am nächsten kommt.

15. Vermittlung von Dienstleistungen, Produkte durch Partner

15.1 Die Kleiser Medical GmbH vermittelt oder handelt mit Produkten und Dienstleistungen externer Unternehmen. Hierbei werden ausschließlich zur Erbringung und Lieferung dieser Sortimente die Aufträge weitervermittelt. Es wird lediglich die Rechnungsstellung nach Erbringung der Leistung vollzogen.

15.2 Der Reparaturservice wird pro Auftrag und Beschaffenheit der eingesendeten Ware der Kundschaft beurteilt. Eine konkrete Preiszusage kann nur durch einen Kostenvorschlag nach Begutachtung der Ware verbindlich sein.

15.3 Die Dentalmarketing Dienstleistungen sind an die angebotenen Preise durch das extern verbundene Unternehmen gebunden.

15.4 Zum Zwecke der Auftragsausführung übermitteln wir Ihre Kontaktdaten an unsere Partner. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.

15.5 Bei Zustandekommen von Aufträgen mit unseren Partnern gelten die AGB des Anbieters.

16. Datenschutz – Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von persönlichen Kundendaten – Verweis auf separate Datenschutzerklärung, Verwendung zu Werbezwecken

16.1 Wir nutzen die von Ihnen übermittelten persönlichen Informationen für die Abwicklung von Bestellungen und das Erbringen von Dienstleistungen. Zusätzliche Informationen über Art, Umfang, Zweck der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der übermittelten persönlichen Informationen finden sich in unserer Datenschutzerklärung. Die Datenverarbeitung erfolgt nach Maßgabe des geltenden deutschen Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie des Telemediengesetzes (TMG).

16.2 Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden gespeichert und im Rahmen der Bestellabwicklung ggf. an uns verbundene Unternehmen oder unsere Dienstleistungspartner, die als Auftragsdatenverarbeiter im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) für uns tätig werden, weitergegeben.

16.3 Bei Registrierungen und Lieferungen, sowie anderen Fällen mit berechtigtem Interesse prüfen wir Ihre Bonität über die hinterlegten Kundendaten. Die dazu benötigten Daten erhalten wir von der Creditreform Konstanz. Zu diesem Zweck übermitteln wir Ihren Namen und Ihre Kontaktdaten an die Creditreform GmbH. Die Informationen gem. Art. 14 der EU-Datenschutz-Grundverordnung zu der bei der Creditreform GmbH stattfindenden Datenverarbeitung finden Sie hier: https://www.boniversum.de/eu-dsgvo/informationen-nach-eu-dsgvo-fuer-verbraucher.

16.4 Selbstverständlich werden generell alle personenbezogenen Daten streng vertraulich behandelt und die schutzwürdigen Belange des Kunden entsprechend den gesetzlichen Vorgaben streng berücksichtigt.

16.5 Über die oben beschriebenen Zwecke hinaus, verwenden wir die uns überlassenen Daten für eigene Werbezwecke. Sie können jederzeit der weiteren Verwendung Ihrer Daten für diesen Zweck durch einfache Mitteilung an uns widersprechen.